Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) – Mythen und Halbwahrheiten

Fr. 14.02.2020 11:15 - 12:15 Uhr

Bereits im Mai 2016, mit einer Übergangsfrist bis Mai 2018, in Kraft getreten, hat die DS-GVO bis zum heutigen Tag für viel Wirbel und Unruhe gesorgt. Trotz der zweijährigen Vorlaufzeit traf die DS-GVO viele Unternehmen vollkommen unvorbereitet. Anfang 2018 brach dann die große Hektik aus. Aufgrund der hohen Bußgeldandrohungen war die Nachfrage nach erfahrenen Datenschützern immens, was dazu führte, dass plötzlich Unternehmen am Markt auftauchten, die ein neues Geschäftsfeld witterten, vorher aber noch nie etwas mit Datenschutz zu tun gehabt hatten.
Letztendlich führte das zu einigen Stilblüten. So musste man allerorts Einwilligungserklärungen unterschreiben oder per Unterschrift bestätigen, dass man den Datenschutzhinweis gelesen habe. Diese Unsitte konnte man insbesondere bei Ärzten beobachten. Eine Reihe von Ärzten lehnte die Behandlung von Patienten sogar ab, wenn nicht zuvor die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung schriftlich bestätigt wurde. Das veranlasste die Aufsichtsbehörden am 5. September 2018 dazu, einen Beschluss zu veröffentlichen, um dem Einhalt zu gebieten. Lassen Sie uns gemeinsam anschauen, welche Anforderungen die DS-GVO wirklich an Unternehmen stellt.

Referent(inn)en

Georg Baumann

Georg Baumann
TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor/Dozent für Datenschutz und IT-Recht

 

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